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Anfragen zu vorzeitigen Einzel-Korrekturen (sog. Vorkorrekturen)

Bevor Sie spezifische Rückfragen zur Klausurkorrektur an die Professoren oder die Mitarbeiter senden, beachten Sie bitte, dass wir in den Klausurphasen grundsätzlich daran arbeiten, alle Korrekturarbeiten möglichst zeitnah abzuschließen. Ein zeitnaher Abschluss von Korrekturarbeiten kann bei den verfügbaren Kapazitäten allerdings nur gelingen, wenn Sie uns dadurch unterstützen, dass Sie keine vermeidbaren individuellen Nachfragen stellen. Von diesem Vorgehen können letztlich alle Studierenden profitieren.

Eine Vorkorrektur kann in folgenden Ausnahmefällen in Frage kommen:

  • Antrag auf ein Stipendium,
  • Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland,
  • das Ablegen der letzten Leistung vor einem erfolgreichen Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung oder 
  • Antrag auf Wechsel in ein höheres Fachsemester in einen anderen Studiengang.

Bitte beachten Sie: Es gibt hierbei keine Bewertung mit Note sondern lediglich eine Bescheinigung ob bestanden oder nicht.

Ausdrücklich kein Grund für eine Vorkorrektur ist der Wunsch einer/eines Studierenden am nächsten Prüfungstermin der entsprechenden Prüfung teilnehmen zu können. Meldungen zum nächsten Prüfungstermin bei nicht bestanden Prüfungen können grundsätzlich erst dann erfasst werden, wenn die Ergebnisse aller Prüflinge im Prüfungsamt eingegangen sind.

Ein Antrag auf eine solche vorzeitige Korrektur muss von der/dem Studierenden schriftlich gestellt werden. Die für die jeweiligen Prüfer relevanten Offices finden Sie unter Kontakte. Informieren Sie sich auch auf den dort verlinkten Lehrstuhlseiten über etwaige spezifische Modalitäten. Ein solcher Antrag sollte neben Ihrem Grund für die Vorkorrektur alle notwendigen Belege (so z. B. Belege für eine geplante Einstellung zu einem frühzeitigen Termin bei Bestehen der Klausur oder Belege für einen anstehenden Wechsel auf eine Fachhochschule bei Nicht-Bestehen und belegte Terminangaben für die Anmeldefristen dort) sowie Informationen zu Name, Matrikel- bzw. Prüfungsnummer, Modul, Veranstaltung und Prüfer beinhalten.

Es besteht kein Anrecht auf eine vorzeitige Korrektur. Diese kann nur dann erfolgen, wenn zum entsprechenden Zeitpunkt zweifelsfrei und abschließend feststeht, ob die/der Studierende die Prüfungsleistung bestanden hat oder nicht. Daher bitten wir Sie auch nach Antragstellung von weiteren Anfragen abzusehen.

Diese Regelungen entsprechen dem am 03.05.2010 von der Studienreformkommission gefassten Beschluss.